Künstler, deren Kunsturheberschutzfrist mit dem 01.01.2025 erlischt*
Entdecken Sie beliebte Künstler, die im Jahr 1954 gestorben sind und deren 70-jährige Kunsturheberschutzfrist in Deutschland somit nach dem 31.12. 2024 ausläuft.*
Sehen Sie untenstehend eine Auswahl dieser Künstler. Eine umfangreiche Liste können Sie hier herunterladen.
Claude Cahun (1894-1954), französische Künstlerin

Andre Derain (1880-1954), französischer Künstler

Frida Kahlo (1907-1954), mexikanische Künstlerin

Alberto Martini (1876-1954), italienischer Künstler

Henri Matisse (1869-1954), französischer Künstler

Sophia Rosamond Praeger (1867-1954), irische Künstlerin

Thomas Heath Robinson, (1869-1954), englischer Künstler

Harry George Theaker (1873-1954), englischer Künstler

Ugo Monneret de Villard(1881-1954), italienischer Künstler

Eine umfangreiche Liste können Sie hier herunterladen.
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*Informationen zum Urheberrecht
In Deutschland, Frankreich, Österreich, Großbritannien, Belgien, Finnland, Dänemark, Schweden, den Niederlanden, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg und Portugal erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Beachten Sie: die Bilder der oben genannten Künstler sind nur nach Maßstäben des deutschen Urheberrechts frei, in manchen Ländern gelten andere Regeln und Fristen (z.B. USA). Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen.